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RECHTSGEBIETE

VERKEHRSRECHT

Zur Frage der Notwendigkeit und Berechtigung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes nach einem Verkehrsunfall erklärt das OLG Frankfurt am Main:

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"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt a.M. 2.12.14, 22 U 171/13)

Die professionelle Unfallschadenregulierung gehört zum Hauptaufgabenbereich der Kanzlei.

Mit Erfahrung aus vielen tausend abgewickelten Schadenfällen, bieten wir schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowohl für gewerbliche Unternehmen mit Fahrzeugflotten als auch für Privatpersonen.

Auch die Probleme von Werkstätten oder Sachverständigenbüros in diesem Bereich sind uns hinreichend bekannt. 

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Bei einem fremdverursachten Unfall gehören die Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden, so dass unsere Dienstleistung im Regelfall für den Geschädigten kostenfrei ist.

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Im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten oer Strafverfahren unterstützen wir Sie gerne, bei der Abwendung von Bußgeldern oder drohenden Fahrverboten.

VERSICHERUNGSRECHT

Im Bereich des Versicherungsrechts prüfen wir gerne Ihren jeweiligen Vertrag und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Versicherungsunternehmen.

MIETRECHT

Erstellung und Prüfung von Mietverträgen

Überprüfen von Nebenkostenabrechnungen

Wirksamkeit von Mieterhöhungen

Kündigung von Mietverhältnissen

ARBEITSRECHT

Arbeitsrechtliche Fragestellungen rund um den Arbeitsvertrag

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Abmahnung

Urlaub

Gehaltsfragen

Auswirkungen von Corona auf das Arbeitsverhältnis

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©2025 Rechtsanwaltskanzlei Martin Seidel

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